Wir sind selbständig als Unternehmen tätig.
Das Honorar berechnen wir nach Abschluss eines Vertrages je geleisteter Stunde oder als Pauschale zuzüglich Fahrtkosten und Mehrwertsteuer. Es gibt keine Mindestabnahme von Zeit. Sie bezahlen nur die von uns tatsächlich geleisteten Stunden.
In unserem kurzen Vertrag regeln wir die Eckpunkte unserer Zusammenarbeit, wie zum Beispiel die von Ihnen gewünschten Tätigkeiten und Zeiten – ob nun regelmäßig, vorübergehend oder gelegentlich.
Die Höhe unseres Honorars lässt sich zwischen einem Friseurbesuch und einem guten Essen einordnen. Lassen Sie uns darüber gern persönlich sprechen.
Unser Kennenlernen ist für Sie selbstverständlich kostenfrei.
Unser Angebot fällt erfahrungsgemäß unter die Regelungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und wäre folglich für Sie steuerlich absetzbar. Liegt die Einstufung in einen Pflegegrad vor, kann meine Tätigkeit zusätzlich durch die Pflegekassen begleitend finanziell unterstützt werden.
Seit dem 20.11.2019 ist Goldherz ein nach Landesrecht NRW anerkannter Betreuungsdienst. Somit kann ich auch direkt mit den Pflegekassen abrechnen und die dort vorhandenen Budgets nutzen.
Sie erhalten von uns monatlich eine Rechnung basierend auf einer Stundenliste, die wir gemeinsam führen. Transparenz und Nachvollziehbarkeit meiner Tätigkeit für Sie ist mir sehr wichtig.
Durch die Ausbildung zur Seniorenassistentin sowie meiner eigenen Familiengeschichte ist mir die stets vertrauensvolle, herzliche und zuverlässige Bindung zu unseren Kunden und Geschäftspartnern ein großes Anliegen.
Die Begegnung mit anderen Menschen auf Augenhöhe, mit Wertschätzung und Offenheit ist Grundlage meines unternehmerischen Handelns.